Krankmeldung

Melderegelung bei Erkrankung, Beurlaubung und Befreiung

Erkrankung Ihres Kindes

Kann Ihr Kind wegen Erkrankung nicht am Unterricht teilnehmen, so melden Sie dies am ersten Tag der Erkrankung über die App Schulmanager der Schule. Dabei können Sie bei Bedarf auch eine mehrtägige Dauer angeben. Haben Sie die Krankheit Ihres Kindes über den Schulmanager mitgeteilt, dann ist keine zusätzliche schriftliche Entschuldigung nötig. Nur bei Erkrankungen, die länger als eine Woche andauern und bei einer individuellen Attestpflicht geben Sie bei der Klassenleitung ein ärztliches Attest ab.
Bitte nutzen Sie für die Krankmeldungen das Portal Schulmanager. Tragen Sie die Krankmeldungen bis 8:00 Uhr ein, damit alle Krankmeldungen rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn weiterbearbeitet werden können. In Sonderfällen nimmt unser Sekretariat in der Zeit von 07:15 bis 08:00 Uhr die Krankmeldungen telefonisch entgegen. Bei einer telefonischen Krankmeldung ist es erforderlich, eine schriftliche Entschuldigung durch einen Erziehungsberechtigten bzw. ein Attest am ersten Tag des Wiedererscheinens bei der Klassenleitung nachzureichen. Vordrucke für Entschuldigungen können Sie sich hier herunterladen. Von Krankmeldungen per E-Mail bitten wir abzusehen.
Im Rahmen der Prävention zur Verhinderung von Gewalt gegen Kinder ist die Schule auf Weisung des Kultusministeriums gehalten, bei unentschuldigtem Fernbleiben sofort nach Unterrichtsbeginn Kontakt zu den Erziehungsberechtigten aufzunehmen. Ist dies nicht erfolgreich, so muss gegebenenfalls die Polizei verständigt werden.
Sollte Ihr Kind während der Unterrichtszeit erkranken, werden Sie telefonisch informiert. Im Notfall bitten wir Sie, Ihr Kind abzuholen.
Sollte Ihr Kind aufgrund einer der folgenden Erkrankungen den Unterricht nicht besuchen können, bitten wir um entsprechende Mitteilung: COVID-19, Keuchhusten, Virusgrippe, Scharlach, Masern, Mumps, Röteln, Ringelröteln, Windpocken, Gürtelrose, Hepatitis A, Hepatitis B.

Unfallmeldung

Verletzt sich Ihr Kind in der Schule oder auf dem Schulweg, so werden die entstehenden Kosten voll durch den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar zwischen Ärzten bzw. Krankenhäusern/Krankentransport-unternehmen und dem Träger der Unfallversicherung. Falls ein Unfall eintritt, bitten wir Sie auf Folgendes zu achten: Benachrichtigen Sie umgehend die Schule und holen Sie im Sekretariat ein Unfallanzeige-Formular ab. Teilen Sie dem Arzt unbedingt mit, dass es sich um einen Schulunfall handelt! Er hat dann direkt mit dem Versicherungsträger abzurechnen.

Befreiung vom Unterricht in Sport

Die Schulleitung kann Ihr Kind auf schriftlichen Antrag für eine bestimmte Zeit von der Teilnahme am Unterricht im Fach Sport befreien. Die Befreiung wird in Absprache mit dem Sportlehrer ausgesprochen. Ihr Kind besucht bei gewährter Befreiung den Unterricht in einer Parallelklasse oder wird vom Sportlehrer mit beaufsichtigt. Als Begründung kann unter anderem ein ärztliches Attest nützlich sein.

Beurlaubung vom Unterricht

Schüler können in besonderen Fällen (z. B. Vorstellungsgespräch, Eignungstest, Firmung, Konfirmation, Sportwettkämpfe auf höherer Ebene) auf schriftlichen Antrag für einen oder mehrere Tage vom Unterricht beurlaubt werden, wenn nicht dringende schulische Gründe entgegenstehen. Einen Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht stellen Sie über das Portal Schulmanager. Anträge müssen mindestens zwei Schultage vor dem Termin der Beurlaubung erfasst werden. Herr ZwRSK Wesemann bearbeitet die Anträge und nimmt mit Ihnen Kontakt auf, wenn es Rückfragen geben sollte. Unterrichtsbefreiungen zum Zwecke der Urlaubsverlängerung werden nicht ausgesprochen!